Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/7377
08 . 04 . 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
— Drucksache 13/7313 —
Der „Hutten-Verlag“ und der Rechtsextremismus
1997 gab Rolf- Josef Eibicht das Buch „Unterdrückung und Verfolgung
deutscher Patrioten - Gesinnungsdiktatur in Deutschland?" im „Hutten-
Verlag" heraus. Mit dem Sammelband soll die „persönliche und poli-
tische Freiheit, die Freiheit des Geistes, des Wortes und der Schrift" ver-
teidigt werden. Diese Freiheiten sieht der Herausgeber des Buches, Rolf-
Josef Eibicht, „wie noch nie zuvor in unserem Nachkriegssystem be-
droht, ja mehr noch, sie sind in erheblichem Maße eingeschränkt und
werden boykottiert". Nach Rolf -Josef Eibicht findet „ein geistiger Bür-
gerkrieg gegen alles statt, was national denkt und fühlt, was sich zur
historischen Wahrheit, Klarheit und Gerechtigkeit bekennt und somit die
nationale Würdelosigkeit und Willfährigkeit ablehnt " (S. 11).
Sein Buch versteht sich als „Kampfansage gegen undemokratische und
totalitäre Tendenzen, eine schier unerträgliche Unterdrückung und Ver-
folgung deutscher Patrioten, (...) eine wachsende deutschfeindliche
Gesinnungsverfolgung in der Bundesrepublik". Das deutsche Volk un-
terhege bis zum heutigen Tag, so Rolf-Josef Eibicht, einem „fortgesetz-
ten geistigen Völkermord".
Rolf- Josef Eibicht hat mit diesem Sammelband „mit seinen 68 Beiträgen
von 38 bekannten und ausgewiesenen Sachkennern" - so der Wortlaut
der Eigenwerbung - „das Standardwerk über die Patriotenverfolgung in
der Bundesrepublik, deren Ursachen und Macher" vorgelegt. Unter den
Autoren finden sich
— der CDUrPolitiker Heinrich Lummer mit mehreren Beiträgen,
— die Vertrieb enenpolitiker Richard Eichler (Handbuch deutscher
Rechtsextremismus, Berlin 1996, S. 455/456), Emil Schlee (ebd.,
S. 521), Alfred Ardelt (ebd., S. 199, 362, 364),
— bekannte Vertreter des rechtsextremen Spektrums wie Manfred
Roeder (ebd., S. 220/221), Jürgen Rieger (ebd., S. 513/514), Roland
Bohlinger (ebd., S. 444), Manfred Rouhs (ebd., S. 516), Hans-Dietrich
Sander (ebd., S. 516), Rolf Kosiek (ebd., S. 482/483), Udo Voigt (ebd.,
S. 282/283), Per-Lennart Aae (ebd., S. 282), Karl-Heinz Sendbühler
(ebd., S. 282, 284, 333),
— Geschichtsrevisionisten wie Alfred Schickei (ebd., S. 520), Emst
Topitsch (ebd., S. 195, 213, 415) und Heinz Nawratil (ebd., S. 211,
412).
Zur Lektüre empfohlen wird das Buch nicht nur von der „Jungen Freiheit " ,
sondern auch vom „ Eckartboten " (2/97), der Zeitung der rechtsextremen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8 . April
1997 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext .
Drucksache 13/7377
Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode
Organisation „Schutzverein .Österreichische Landsmannschaft'" (Hand-
buch des österreichischen Rechtsextremismus, hrsg. v. Dokumentations-
archiv des österreichischen Widerstandes, 2. Aufl., Wien 1993, S. 176-
183). Vom „Eckartboten" wird das „sensationelle Buch" als „Antwort auf
den wachsenden Meinungsterror" angepriesen {Eckartbote 2/97, S. 24).
Helmut Müller, Schriftleiter der Zeitschrift „Eckartbote - Monatszeit-
schrift für deutsche Kultur" (Handbuch des österreichischen Rechts-
extremismus, S. 176, 182), gehört ebenfalls zu den Autoren dieses Sam-
melbands.
Vorbemerkung
Der „Hutten- Verlag" ist erstmals durch das in der Kleinen Anfrage
angesprochene Buch „Unterdrückung und Verfolgung Deutscher
Patrioten - Gesinnungsdiktatur in Deutschland?" bekannt gewor-
den. In diesem Buch sind neben Beiträgen bekannter Rechts-
extremisten auch Beiträge demokratischer Autoren enthalten, die
keinen rechtsextremistischen Inhalt haben. Durch dieses von Ex-
tremisten häufig geübte Verfahren der Einbeziehung von Bei-
trägen bekannt nicht extremistischer Personen soll die Publikation
auf ge wertet werden, um über die Grenzen des extremistischen
Lagers hinaus in die demokratische Meinungsbildung hinein-
zuwirken. Es ist in der Regel davon auszugehen, daß die betroffe-
nen demokratischen Autoren die tatsächliche Zielrichtung solcher
Publikationen nicht kannten und über die extremistische Intention
des Buches nicht informiert waren.
1. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bun-
desregierung über den „Hutten -Verlag" vor?
Auf die Vorbemerkung wird hingewiesen.
2. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hegen der Bun-
desregierung über Rolf -Josef Eibicht vor?
Personenbezogene Daten und wertende Stellungnahmen zur
politischen Tätigkeit von Einzelpersonen im Bereich des Extre-
mismus veröffentlicht die Bundesregierung nur unter den Vor-
aussetzungen des § 16 Abs. 2 Satz 2 Bundesverfassungsschutz-
gesetz.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 b) der Kleinen
Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
(Drucksache 13/5547) wird verwiesen.
3. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bun-
desregierung über die o. g. Autoren dieses Sammelbands vor?
Bei den Autoren handelt es sich teüweise um bekannte Rechts-
extremisten, die seit Jahren in den Verfassungsschutzberichten
des Bundes erwähnt werden (vgl. insoweit insbesondere die
Verfassungsschutzberichte 1994 und 1995). Auf die Antworten
der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 4f) der Kleinen An-
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Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode
frage der Abgeordneten Siegfried Vergin, Klaus Barthel, Ingrid
Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
(Drucksache 13/5434), die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 8 bis 10 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulla
Jelpke und der Gruppe der PDS (Drucksache 13/6211) sowie die
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Klei-
nen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der
PDS (Drucksache 13/4494) wird hingewiesen.
Im übrigen wird auf den ersten Teil der Antwort zu Frage 2 ver-
wiesen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Bemühungen des bundes-
deutschen Rechtsextremismus, die Geschichte Deutschlands in ihrem
Sinne umzuinterpretieren?
Liegen der Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Erkennt-
nisse darüber vor, ob es eine zunehmende Annäherung zwischen
konservativen und rechts extremen Positionen in der Frage des Ge-
schichtsrevisionismus gibt?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Auf die Darstellung zum Revisionismus im Verfassungsschutz-
bericht 1995 (S. 181 ff.) wird verwiesen.
5. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um
dem Geschichtsrevisionismus des bundesdeutschen Rechtsextremis-
mus entschieden entgegenzutreten?
Soweit durch revisionistische Aktivitäten Straftatbestände erfüllt
sind, gehen die zuständigen Behörden dem nach. Die Bundes-
regierung setzt sich insoweit für eine konsequente Strafverfolgung
ein. Darüber hinaus erfolgt eine Aufklärung der Öffentlichkeit
über den Revisionismus im Rahmen der geistig-politischen Aus-
einandersetzung, zum Beispiel im jährlich erscheinenden Verfas-
sungsschutzbericht.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die geschichtsrevisionistischen
Bestrebungen in den Vertrieb enenverbänden?
Welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um deren Verbreitung
zu verhindern?
Derartige Bestrebungen sind nicht bekannt.
Drucksache 13/7377
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ISSN 0722-8333